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   VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027   

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VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027 (https://dejure.org/2018,55370)
VG München, Entscheidung vom 16.02.2018 - M 21 M 17.6027 (https://dejure.org/2018,55370)
VG München, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - M 21 M 17.6027 (https://dejure.org/2018,55370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 64, § 93 S. 1, § 151, § 162 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, § 165; ZPO § 59
    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde bei gemeinsamer Verhandlung mehrerer Parallelverfahren

  • rewis.io

    Zum Umfang der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Behörde bei gemeinsamer Verhandlung mehrerer Parallelverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 26.02.2002 - 3 C 01.1685
    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Insoweit ist in der Rechtsprechung zugunsten der Antragsgegnerin (Bundesrepublik Deutschland), welche hier gesetzlich - gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 PostPersRG - durch die Deutsche Postbank AG als Postnachfolgeunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft vertreten ist, geklärt, dass sie sich - ebenso wie grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts - im Rechtsstreit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (vgl. BayVGH vom 26.02.2002 - 3 C 01.1685 - juris).

    Die durch die anwaltliche Vertretung einer "Behörde" entstehenden Kosten sind - im Hinblick auf das nach den obigen Ausführungen auch für Postnachfolgeunternehmen noch geltende "Behördenprivileg" des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO - allenfalls dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn die Vertretung gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und nur dazu angetan ist, dem Prozessgegner in rechtsmissbräuchlicher Absicht Kosten zu verursachen (BayVGH vom 26.02.2002, a.a.O.; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, zu § 162, Rn. 8a; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, zu § 162, Rn. 10, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 11.02.2010 - 9 KSt 3.10

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsvergütung; Terminsgebühr; Verbindung zur

    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Denn die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG für die Vertretung in einem Verhandlungstermin entsteht bereits dann, wenn dieser Termin durch Aufruf der Sache beginnt und der Rechtsanwalt zu diesem Zeitpunkt vertretungsbereit anwesend ist (BVerwG vom 11.02.2010 - 9 KSt 3.10 - NJW 2010, 1391 = Buchholz 363 § 2 RVG Nr. 3).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 3 S 1425/06

    Kostenfestsetzung - Terminsgebühr des Rechtsanwalts bei Verbindung zur

    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Insoweit ist geklärt, dass eine solche Verfahrensweise, die aus Gründen der Prozessökonomie nahe liegt, wenn wie hier eine Mehrzahl von Klägern in gleichgelagerten Sachverhalten mit entsprechend gleichartigen Rechtsfragen Rechtsschutz begehren, nicht unzulässig ist, aber nicht die Wirkungen einer echten Verfahrensverbindung nach § 93 Satz 1 VwGO entfaltet; die Verfahren bleiben vielmehr - unabhängig davon, ob die Verbindung formlos vorgenommen oder förmlich beschlossen worden ist - weiterhin selbständig (BayVGH vom 17.04.2007 - 4 C 07.659 - BayVBl 2008, 30 = NVwZ-RR 2008, 504; ebenso OVG Lüneburg vom 22.01.2010 - 1 OA 246/09 - NVwZ-RR 2010, 540; a.A.: VGH Mannheim vom 17.08.2006 - 3 S 1425/06 - NVwz-RR 2006, 855).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2010 - 1 OA 246/09

    Verbindung mehrerer Sachen nach ihrem Aufruf durch ein Verwaltungsgericht zur

    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Insoweit ist geklärt, dass eine solche Verfahrensweise, die aus Gründen der Prozessökonomie nahe liegt, wenn wie hier eine Mehrzahl von Klägern in gleichgelagerten Sachverhalten mit entsprechend gleichartigen Rechtsfragen Rechtsschutz begehren, nicht unzulässig ist, aber nicht die Wirkungen einer echten Verfahrensverbindung nach § 93 Satz 1 VwGO entfaltet; die Verfahren bleiben vielmehr - unabhängig davon, ob die Verbindung formlos vorgenommen oder förmlich beschlossen worden ist - weiterhin selbständig (BayVGH vom 17.04.2007 - 4 C 07.659 - BayVBl 2008, 30 = NVwZ-RR 2008, 504; ebenso OVG Lüneburg vom 22.01.2010 - 1 OA 246/09 - NVwZ-RR 2010, 540; a.A.: VGH Mannheim vom 17.08.2006 - 3 S 1425/06 - NVwz-RR 2006, 855).
  • VGH Bayern, 17.04.2007 - 4 C 07.659

    Kostenfestsetzung, Terminsgebühr, Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen

    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Insoweit ist geklärt, dass eine solche Verfahrensweise, die aus Gründen der Prozessökonomie nahe liegt, wenn wie hier eine Mehrzahl von Klägern in gleichgelagerten Sachverhalten mit entsprechend gleichartigen Rechtsfragen Rechtsschutz begehren, nicht unzulässig ist, aber nicht die Wirkungen einer echten Verfahrensverbindung nach § 93 Satz 1 VwGO entfaltet; die Verfahren bleiben vielmehr - unabhängig davon, ob die Verbindung formlos vorgenommen oder förmlich beschlossen worden ist - weiterhin selbständig (BayVGH vom 17.04.2007 - 4 C 07.659 - BayVBl 2008, 30 = NVwZ-RR 2008, 504; ebenso OVG Lüneburg vom 22.01.2010 - 1 OA 246/09 - NVwZ-RR 2010, 540; a.A.: VGH Mannheim vom 17.08.2006 - 3 S 1425/06 - NVwz-RR 2006, 855).
  • BVerwG, 02.07.1981 - 4 B 75.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine im Übrigen sachlich begründete Entscheidung des Gerichts, von einer Verbindung getrennter Verfahren abzusehen oder verbundene Verfahren zu trennen, nicht etwa deshalb ermessensfehlerhaft ist, weil der einzelne Kläger dadurch nicht in den Genuss des Vorteils kommt, den er unter Prozesskostengesichtspunkten durch die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche in einem verbundenen Verfahren möglicherweise haben würde; maßgeblich sind dabei die Verhältnisse des Einzelfalls (BVerwG vom 02.07.1981 - 4 B 75.81, 4 B 76.81 - Buchholz 310 § 93 VwGO Nr. 5; BVerfG vom 27.03.1980 - 2 BvR 316/80 - BVerfGE 54, 39 = NJW 1980, 1511 = DVBl 1980, 833).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1997 - 12 B 595/97

    Deutsche Bundespost; Befähigung zum Richteramt; Beamtenrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Dazu ist sie selbst vor dem Hintergrund befugt, dass nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Münster vom 17.04.1997 - 12 B 595/97 - juris; BayVGH vom 01.04.1998 - 3 CE 97.2597 - NJW 1999, 442) in beamtenrechtlichen Streitigkeiten auch Bedienstete der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost mit der Befähigung zum Richteramt die Prozessvertretung der Beklagten übernehmen könnten.
  • VGH Bayern, 01.04.1998 - 3 CE 97.2597
    Auszug aus VG München, 16.02.2018 - M 21 M 17.6027
    Dazu ist sie selbst vor dem Hintergrund befugt, dass nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Münster vom 17.04.1997 - 12 B 595/97 - juris; BayVGH vom 01.04.1998 - 3 CE 97.2597 - NJW 1999, 442) in beamtenrechtlichen Streitigkeiten auch Bedienstete der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost mit der Befähigung zum Richteramt die Prozessvertretung der Beklagten übernehmen könnten.
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